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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
für den Online-Shop
 
der Möbel Rieger GmbH & Co. KG
 
 

1. Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche zwischen der Möbel Rieger GmbH & Co. KG, Holzheimer Straße 2, 73037 Göppingen (im Folgenden „Verkäufer“) und dem Käufer im Online-Shop des Verkäufers unter der Internetadresse „www.moebel-rieger.de“ geschlossenen Verträge gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (ausgenommen Ziffer 18) als auch Unternehmern. In Ziffer 18 finden sich Sonderbestimmungen für Unternehmer.
 

2. Vertragspartner

Der Verkäufer schließt in seinem Online-Shop Verträge ausschließlich mit Käufern, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.
 

3. Vertragsschluss

3.1 Die Warenpräsentationen im Online-Shop des Verkäufers stellen keine rechtlich bindenden Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Käufer, dem Verkäufer gegenüber ein solches Angebot abzugeben.
3.2 Zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages (der Bestellung) legt der Käufer die von ihm gewünschten Waren zunächst in den Warenkorb. Dort erhält er eine Übersicht über die von ihm bestellten Waren und weitere Informationen wie z.B. zu den Preisen, Lieferzeiten, Versand etc. Während dieses Bestellvorgangs kann der Käufer seine Eingaben jederzeit durch die in dem Bestellverlauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturmöglichkeiten vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung ändern. Die verbindliche Bestellung gibt der Käufer erst ab, wenn er diese durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ an den Verkäufer absendet.
3.3 Der Verkäufer versendet nach dem Eingang der Bestellung eine E-Mail an den Käufer, in der er dem Käufer den Eingang seiner Bestellung und deren Einzelheiten mitteilt. Diese E-Mail stellt keine Annahme der Bestellung des Käufers dar.
3.4 Ein Kaufvertrag über die vom Käufer bestellte Ware kommt erst dadurch zustande, dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber in einer zweiten E-Mail die Annahme seiner Bestellung bestätigt (Auftragsbestätigung), oder ihm den Versand der bestellten Waren an ihn mitteilt.
3.5 Für die Annahme der Bestellung des Verkäufers behält sich der Verkäufer eine Frist von drei Arbeitstagen (montags bis freitags, ausgenommen Feiertage) ab der Bestellung des Käufers vor.
 

4. Verhandlungssprache, Speicherung des Vertragstextes

4.1 Die Verhandlungssprache ist deutsch.
4.2 Der Vertragstext wird beim Verkäufer gespeichert, er ist dem Käufer aber nicht zugänglich. Der Käufer kann aber die Bestelldaten und diese AGB nach dem Absenden seiner Bestellung über die entsprechende Funktion in seinem Browser ausdrucken. Ferner wird der Verkäufer dem Käufer den gesamten Vertragsinhalt einschließlich dieser AGB innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Verfügung stellen.
 

5. Beschaffenheit der Waren

Bei den einzelnen im Online-Shop des Verkäufers präsentierten Waren ist jeweils eine Produktbeschreibung wiedergegeben. Aus dieser ergeben sich die wesentlichen Merkmale der betreffenden Ware.

6. Preise

6.1 Die bei den im Online-Shop des Verkäufers präsentierten Waren angegebenen Kaufpreise sind Endpreise, sie beinhalten also sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Zusätzlich zum Kaufpreis fallen Liefer- und Versandkosten an. Die Liefer- und Versandkosten kann der Käufer im Online-Shop des Verkäufers unter der Schaltfläche „zzgl. Versandkosten“ im Einzelnen einsehen. Sie werden auch während des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
 

7. Zahlung

7.1 Allgemein

Die dem Käufer zur Verfügung stehenden Zahlungsarten und weitere Informationen zur Vornahme der Zahlung sind für diesen unter der Schaltfläche „Zahlungsarten“ im Online-Shop des Verkäufers oder bei der jeweilig präsentierten Ware angegeben.

 
 7.2 Zahlungsabwicklung über Unzer GmbH

Für Zahlungen im Online-Shop des Verkäufers kann unter anderem der Dienst der Unzer GmbH genutzt werden. Die Abwicklung erfolgt über die Plattform der Unzer GmbH, zu der der Käufer nach Auswahl der entsprechenden Zahlungsart weitergeleitet wird.

 a) Die Nutzung der Zahlungsdienste von Unzer setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Unzer GmbH voraus. Hierzu werden die im Rahmen des Zahlungsvorgangs eingegebenen Daten an die Unzer GmbH übermittelt.

 b) Dem Käufer stehen verschiedene Zahlungsmethoden über die Plattform von Unzer zur Verfügung, deren Verfügbarkeit sich nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung und dem spezifischen Vertrag zwischen der Möbel Rieger GmbH & Co. KG und der Unzer GmbH richtet.

 c) Nähere Informationen zu den Zahlungsbedingungen von Unzer GmbH finden sich unter dem folgenden Link: Unzer GmbH Zahlungsbedingungen.

8. Lieferung, Montage

8.1 Der Verkäufer liefert nur an Lieferadressen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Die Lieferfrist ist bei der betreffenden Ware im Online-Shop des Verkäufers angegeben. Bei Anlieferung durch Speditionsversand oder durch den Verkäufer wird der Verkäufer mit dem Käufer rechtzeitig einen Termin vereinbaren, zu dem der Käufer die bestellten Waren annehmen kann.
8.3 Die Anlieferung der bestellten Waren erfolgt per Postversand/Paketdienst, per Speditionsversand oder durch den Verkäufer selbst. Näheres ist bei den einzelnen im Online-Shop des Verkäufers präsentierten Waren angegeben.
8.4 Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
Lieferungen per Postversand/Paketdienst werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, an der Lieferadresse bei dem Käufer abgegeben.
Soweit ausdrücklich das Aufstellen oder die Montage der bestellten Ware durch den Verkäufer vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung bis an den vom Käufer gewünschten Verwendungsort in den Räumen seines Wohn- oder Geschäftssitzes.
Soweit dies bei der bestellten Ware im Online-Shop angegeben ist und mit dem Käufer ausdrücklich nichts Abweichendes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“.
8.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Käufer zumutbar sind und dem Käufer dadurch keine zusätzlichen Liefer- und Versandkosten entstehen.
8.6 Zum Aufstellen oder zur Montage der bestellten Ware ist der Verkäufer nur verpflichtet, soweit dies mit dem Käufer gesondert und ausdrücklich vereinbart ist.
8.7 Aufstellung und Montage erfolgen an dem vom Käufer gewünschten Verwendungsort. Hat der Käufer hinsichtlich der Montage Bedenken, z.B. wegen der  Tragfähigkeit von Decken oder bei aufzuhängenden Einrichtungsgegenständen wegen der Eignung der Wände, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer unverzüglich, spätestens bei Vereinbarung der Montage mitzuteilen.
 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen, die dem Verkäufer aus dem jeweiligen Vertrag mit dem Käufer zustehen, Eigentum des Verkäufers.
9.2 Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Er darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und jeder Eingriff eines Dritten, insbesondere eine Pfändung, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
 

10. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung

10.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
10.2 Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
10.3 Unter den vorstehend in Ziffer 10.1 genannten Voraussetzungen gerät der Käufer mit der Abnahme der gekauften Waren in Verzug. Dauert der Verzug länger als einen Monat an, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
 

11. Rücktrittsrecht des Verkäufers

11.1 Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höherer Gewalt beruht und der Verkäufer in den vorgenannten beiden Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.
11.2 Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht dem Verkäufer ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass sein Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und er den Käufer erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden Leistungen den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten.
 

12. Mängelansprüche

Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
 

13. Haftung

13.1 Für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Pflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf; in diesen Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
13.3 Der Verkäufer haftet auch, soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht. Ist der Schaden in diesen Fällen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht, ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.4 Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
13.5 Von den Regelungen vorstehend Ziffer 13.1 bis 13.4 unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dessen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie dessen Haftung für alle Ansprüche wegen Mängeln, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
13.6 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz als vorstehend in den Ziffern 13.1 bis 13.5 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden. Dies gilt ferner dann, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
13.7 Soweit die Haftung auf Schadensersatz dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 

14. Widerrufsrecht

Ist der Käufer Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu. Die Widerrufsbelehrung sowie Muster-Widerrufsformular findet der Käufer unter der Schaltfläche „Widerruf“ im Online-Shop des Verkäufers.
 

15. Datenverarbeitung

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers nur auf der Grundlage und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres dazu findet der Käufer in den Datenschutzhinweisen unter der Schaltfläche „Datenschutz“ im Online-Shop des Verkäufers.
 

16. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
 

17. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
 

18. Ergänzende und abweichende Regelungen für Unternehmer

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
18.1 Ergänzend zu vorstehend Ziffer 1. dieser AGB gilt für Unternehmer:
Es gelten ausschließlich die hier wiedergegebenen AGB des Verkäufers; diesen entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB des Verkäufers gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos die Lieferung an den Käufer ausführt.
18.2 Ist der Käufer Unternehmer, ist er abweichend von vorstehend Ziffer 9.2. berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware (z. B. aus Versicherung, unerlaubter Handlung) entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritten tritt der Käufer dem Verkäufer jedoch bereits jetzt in vollem Umfang sicherungshalber ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. Der Verkäufer wird die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollten diese Umstände aber vorliegen, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, den Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
18.3 Ergänzend zur Regelung in vorstehend Ziffer 12.1. wird mit Unternehmern Folgendes vereinbart:
Mängelansprüche des Käufers bestehen nur dann, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfristen im Falle eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleiben unberührt. Die vorstehend vereinbarte Erleichterung der Verjährung gilt nicht für die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gemäß vorstehend Ziffern 13.1, 13.4 und 13.5.
18.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers.